Wer muss an die SOKA-Bau zahlen?
Jeder Arbeitgeber, dessen Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterliegt, muss an die SOKA-Bau Sozialkassenbeiträge abführen. Ob dies auf einen Arbeitgeber zutrifft, bedarf in jedem Fall einer Einzelfallprüfung und kann daher nicht allgemein beantwortet werden.
Die Feststellung, ob ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterliegt oder nicht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zur Feststellung, ob ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterfällt, werden im Zweifelsfall die (gewerblichen) Arbeitnehmer eines Betriebs von dem Arbeitsgericht als Zeugen darüber befragt, welche konkreten Tätigkeiten in dem streitgegenständlichen Zeitraum durchgeführt wurden. Bei dieser Zeugenvernehmung ist die Anwesenheit eines erfahrenen Rechtsanwalts hilfreich. Der Rechtsanwalt kann zusätzliche Fragen stellen, die von dem Gericht, das die jeweilige Zeugenvernehmung durchführt, als nicht wesentlich erachtet werden. Es ist zu beachten, dass die Zeugen vor Gericht stets wahrheitsgemäß auszusagen haben.
Wurden Sie von der SOKA-Bau mit einem Stammdatenblatt / Stammblatt kontaktiert? Erhebt die SOKA-Bau Forderungen gegen Sie? Lesen Sie hier weiter: Was leistet die SOKA-Bau? und Muss ich an SOKA-Bau zahlen?