Was ist die SOKA-Bau?
Unter dem Dach der SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) zusammengefasst. Die SOKA-Bau wurde im Rahmen des arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahrens im Jahr 2001 eingeführt.
Weswegen wurde die SOKA-Bau gegründet? Vor allem wegen der in der Baubranche häufigen Saisonarbeitslosigkeit – vor allem im Winter und bei schlechtem Wetter – wurde die SOKA-Bau gegründet, um die Arbeitnehmer zu schützen und unterstützen.
Pflichtversichert sind viele Unternehmen aus der Baubranche, die Beiträge werden von den Arbeitgebern abgeführt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich bei der SOKA-Bau, ULAK bzw. ZVK-Bau um keine staatliche Sozialkasse. Diese Institutionen stellen eine Art „Versicherung“ dar. Konkret handelt es sich um „gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien“. Erwähnt werden sie zum Beispiel in § 4 Absatz 2 TVG:
„Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen und geregelt (Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen usw.), so gelten diese Regelungen auch unmittelbar und zwingend für die Satzung dieser Einrichtung und das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“ (Stand: Februar 2014)
Solche sogenannten „gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien“ sind in verschiedenen Rechtsformen möglich. Gegründet werden sie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zur Durchführung eines bestimmten Tarifvertrags.
Wurden Sie von der SOKA-Bau mit einem Stammdatenblatt / Stammblatt kontaktiert? Lesen Sie hier weiter: Wer muss an SOKA-Bau zahlen? und Was leistet die SOKA-Bau?