Kostenfalle SOKA-Bau: Welches Risiko tragen Sie als Arbeitgeber?

Das Hauptrisiko für Sie als Arbeitgeber, der einen der Baubranche zugehörigen Betrieb führt und mindestens einen baugewerblichen Arbeitnehmer beschäftigt, ist, dass die SOKA-Bau Anspruch auf Sozialkassenbeiträge haben kann, ohne dass Sie jemals zuvor etwas von der SOKA-Bau gehört haben oder bereits bei Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit in Anspruch genommen wurde.

Dennoch schützt Unwissenheit nicht vor Inanspruchnahme. Dadurch, dass die an die SOKA-Bau abzuführenden Sozialkassenbeiträge im Laufe der Jahre eine beträchtliche Höhe erreichen können und Sie möglicherweise keine entsprechenden finanziellen Rücklagen gebildet haben, kann die Höhe der abzuführenden Sozialkassenbeiträge so hoch sein, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sofern Ihr geführter Betrieb SOKA-Bau-pflichtig ist.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und sollte in Ihrem Interesse sorgfältig geprüft werden. Dies können wir – als in SOKA-Bau Fällen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei – Ihnen gerne anbieten.

Kontaktieren Sie uns unter 0611 – 238 66 33

Wurden Sie von der SOKA-Bau mit einem Stammdatenblatt / Stammblatt kontaktiert? Erhebt die SOKA-Bau Forderungen gegen Sie? Wir vertreten Ihre Interessen gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen der SOKA-Bau: Kontaktieren Sie uns.