Das deutsche Steuerrecht ist unüberschaubar, extrem komplex und kompliziert. Es ist eine gesetzgeberische Dauerbaustelle bei der jede Regierung ihre Vorstellungen von steuerlicher Gerechtigkeit verwirklicht. Dementsprechend versucht die Rechtsanwaltskanzlei Pantke die Steuerlast für Sie im Hinblick auf die stetigen Neuerungen zu optimieren und zu minimieren. Wir beraten dazu Selbständige, Gewerbetreibende, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Da wir über Expertise nicht nur im deutschen Steuerrecht, sondern u.a. auch im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht verfügen, können wir Ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten anbieten als andere Rechtsanwälte für das deutsche Steuerrecht.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei allen Konflikten mit dem Finanzamt – außergerichtlich und auch vor den Finanzgerichten. Zu unserer Beratung gehört es auch, die Grenzen zwischen der legalen Steuervermeidung, dem Gestaltungsmissbrauch und der strafbaren Steuerverkürzung darzulegen.

Im Steuerrecht berät und unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Pantke Sie in den Bereichen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • AO
  • FGO
  • Steuerstrafrecht
  • Erbschaftsteuer
  • Bewertungsrecht
  • Außensteuer
  • sonstige Steuern
Im Steuerrecht habe ich den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert.