Das Erbrecht und vor allem sich daraus ergebende Problemfelder berühren uns meist nicht im Positiven und müssen bestenfalls vor dem tatsächlichen Tod geregelt werden. Wenn Sie sich an uns wenden, ist dies ein großer Vertrauensbeweis, für den die Rechtsanwaltskanzlei Pantke Ihnen Persönlichkeit und absolute Diskretion zusichert. Wir beraten Sie über die Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, bei der Erstellung eines Testaments und/oder des Erbvertrags, den Pflichtteil, die Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht, den Erbschein und den Erbschaftskauf.

Im Erbrecht können sich folgende Problemfelder ergeben:

  • die gesetzliche Erbfolge
  • die Verfügung von Todes wegen
  • die Rechtsstellung des Erben
  • der Ausschluss von der Erbfolge
  • die Verteilung des Nachlasses

Bei diesen und allen weiteren Problemen des Erbrechts unterstütze ich Sie gerne.