Zahlungen an die SOKA-Bau

Können Zahlungen an die SOKA-Bau vermieden werden?

Das hängt ganz von einer Prüfung des Einzelfalls ab. Zahlungen an die SOKA-Bau können dann vermieden werden, indem entweder kein einziger Arbeitnehmer in einem der Baubranche zugehörigen Betrieb beschäftigt wird oder der Betrieb nicht SOKA-Bau-pflichtig ist. Um dies festzustellen, ist die genaue Überprüfung Ihres Betriebes von Nöten, wobei Sie sich gerne vertrauensvoll an die Rechtsanwaltskanzlei Pantke wenden können.

Wichtig für Sie ist außerdem zu prüfen, ob Ihr Betrieb in der für sein Gewerk richtigen Sozialkasse angemeldet ist, denn je nach Gewerk können die Beitragssätze erheblich variieren, was sich für Sie nachteilig auswirken kann.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und sollte in Ihrem Interesse sorgfältig geprüft werden. Dies können wir – als in SOKA-Bau Fällen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei – Ihnen gerne anbieten.

Kontaktieren Sie uns unter 0611 – 238 66 33

Wurden Sie von der SOKA-Bau mit einem Stammdatenblatt / Stammblatt kontaktiert? Erhebt die SOKA-Bau Forderungen gegen Sie? Wir vertreten Ihre Interessen gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen der SOKA-Bau: Kontaktieren Sie uns.