Sind Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls oder haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den Sie vorgehen möchten?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Rechtsanwaltskanzlei Pantke.

Geschwindigkeit

Grundregel

Jeder Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere

  1. den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie
  2. den eigenen persönlichen Fähigkeiten und
  3. den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Ungünstige Strassenverhältnisse oder schlechte Witterung können zum langsamen Fahren zwingen.

Höchstgeschwindigkeit

Für manche Strassen, Zonen oder Bereiche ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit allgemein oder für bestimmte Kraftfahrzeugarten beschränkt.

Überholen

Wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt als der zu Überholende, darf überholen. Während des Überholvorgangs darf eine allgemein oder besonders angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das gilt auch auf Autobahnen und sonstigen Straßen mit mehreren Fahrstreifen.

Wird während des Überholvorganges grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch gefahren und werden dabei andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann dies als Straßenverkehrsgefährdung geahndet werden.

Abstand

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges angehalten werden kann.

Bei einer Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes ist für die Annahme einer Ordnungswidrigkeit eine Gefährdung nicht erforderlich. Wer einen Vorausfahrenden über eine längere Strecke hinweg und bei erheblicher Geschwindigkeit massiv bedrängt und dabei den Sicherheitsabstand wesentlich unterschreitet, begeht (versuchte) Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung.

Überwiegend als zur Abstandsmessung geeignet werden die zur Geschwindigkeitsfeststellung eingesetzten Verfahren angesehen. Ist auf Grund einer oder mehrerer Fehlerquellen die Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsfeststellung fraglich, sind entsprechende Einwendungen auch bei der Abstandsmessung relevant. Ob ein Messergebnis im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalles richtig ist, muss im Rahmen freier Beweiswürdigung entschieden werden.

Die Folgen einer Tat

Das Gesetz sieht unterschiedliche Sanktionen und Nebenfolgen vor, je nachdem, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat gegeben ist.

Ordnungswidrigkeit
Aus den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten , dem Strassenverkehrsgesetz sowie den hierzu erlassenen Verordnungen (z.B. Bußgeldkatalog) ergibt sich die Ahndung eines Geschwindigkeitsverstoßes als Ordnungswidrigkeit.

Verwarnung
Liegt nur ein geringfügiger Geschwindigkeitsverstoß vor, können die Verwaltungsbehörde oder ausdrücklich hierzu ermächtigte Beamte des Außen- und Polizeidienstes diesen Geschwindigkeitsverstoß mit einer Verwarnung ahnden.

Geldbuße
Wird ein Verfahren nicht eingestellt und auch keine Verwarnung erteilt, so ist die Zuwiderhandlung gegen eine Geschwindigkeitsvorschrift als Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zu ahnden.

Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit ganz allgemein aus körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln vorliegen.

Die Verwaltungsbehörde kann zur Vorbereitung der Entscheidung im Entziehungsverfahren je nach den Besonderheiten des Einzelfalles das Gutachten eines Amts- oder Facharztes, einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr beiziehen. Beispielsweise kann die Verwaltungsbehörde aber auch prüfen, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis noch die erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften besitzt.

Große Bedeutung im Bewusststein der Verkehrsteilnehmer hat der sogenannte Punktekatalog erlangt. Wiederholte Verkehrszuwiderhandlungen, die zu Eintragungen in das Verkehrszentralregister geführt haben, sind für die fehlende Eignung des Fahrerlaubnisinhabers ein zwingendes Indiz. Je nach ihrem Ausmaß werden erhebliche Geschwindigkeitsverstöße dabei unterschiedlich gewichtet und mit mehr oder weniger Punkten bewertet.

Fahrverbot
Im Gegensatz zu der Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt beim Fahrverbot die von der Verwaltungsbehörde oder einer anderen deutschen Dienststelle erteilte Fahrerlaubnis in ihrem Bestand unberührt. Das Fahrverbot untersagt lediglich befristet die Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr.

Entscheidung: Verwaltungsbehörde oder Gericht
Für die Entscheidung nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde als Bußgeldbehörde zuständig. In den einzelnen Bundesländern sind abhängig vom Landesrecht unterschiedliche Behörden zu Bußgeldbehörden bestimmt worden. Reicht eine Verwarnung nicht aus, erlässt die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid und setzt die Geldbuße sowie ein verwirktes Fahrverbot fest.

An Stelle der Verwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde) kann unter denselben Voraussetzungen auch das Gericht eine Geldbuße festsetzen oder ein Fahrverbot verhängen. Dies hängt damit zusammen, dass das Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zuständig ist.

Das Gericht führt auch dann die endgültige Entscheidung herbei, wenn eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammenhängt oder sich eine zunächst als Straftat angeklagte Tat nach Durchführung des Strafverfahrens lediglich als Ordnungswidrigkeit erweist.