Das Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht umfassen die Rechtsvorschriften, welche die Ansprüche auf Ersatz für entstandene materielle oder immaterielle Schäden regeln.

Wird in Deutschland einem Dritten ein Schaden an einem Rechtsgut zugefügt, wie beispielsweise am Vermögen, Eigentum oder Gesundheit, stellt sich die Frage inwiefern derjenige dem Dritten zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet ist. Im Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht werden insbesondere die Voraussetzungen für die Entstehung eines Schadensersatzanspruchs (Tatbestand) sowie der Umfang der zu ersetzenden Schäden (Rechtsfolge) geregelt.

Schadensersatzansprüche können auf zwei verschiedenen Weisen entstehen: entweder aus einer vertraglichen Beziehung heraus oder aus rechtswidrigem Verhalten gegenüber des Gesetzes. Der Schaden ist im Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht grundsätzlich vollumfänglich zu ersetzen, wobei nur materielle Schäden ersetzt werden, also nur geldwerte Vermögenspositionen, nicht hingegen immaterielle Schäden. Von diesem Grundsatz bildet die Verletzung insbesondere des Körpers und der Gesundheit eine Ausnahme, denn für diese ist grundsätzlich ein Schmerzensgeld als Entschädigung für den immateriellen Schaden zu zahlen.

Die Anwaltskanzlei Pantke berät Sie zu den folgenden zentralen Themen im Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht:

  • Naturalrestitution
  • Schadenskompensation
  • Schadensersatz durch Unterlassen
  • Vertretenmüssen
  • Handlungs-/Verschuldenszurechnung
  • Kausalität (haftungsbegründend, haftungsausfüllend)
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Schadenskorrektur (z.B. Vorteilsanrechnung)
  • Mitverschulden

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich stehe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Seite.