Das Miet- und Pachtrecht sind ganz eigene Rechtsmaterien – egal ob privat oder gewerblich – die sehr häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bieten. Ob es um das Recht der Vertragskündigung, das Recht der Mieterhöhung oder um den Bereich der Gewährleistung geht: Streitigkeiten zwischen Mietparteien landen häufig vor Gericht. Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratungs- und Gestaltungstätigkeit an, die bereits dann ihre Wirkung zeigt, wenn die Parteien eines Mietvertrages noch gar nicht daran denken, dass sie sich jemals miteinander vor Gericht streiten könnten.

Häufig entstehen Probleme durch den nicht immer einfachen Interessenausgleich von Eigentümern und Nutzern. Hier setzen wir für Sie an: Die Anwaltskanzlei Pantke befasst sich sowohl mit den Interessen und Anliegen der Eigentümer- als auch Nutzerseite. Dies betrifft beispielsweise allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse, Mietverhältnisse über Wohnraum, Mietverhältnisse über andere Sachen, den Pachtvertrag und den Landvertrag.

Mögliche Problemfelder des Miet- und Pachtrechts, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen:

  • Kündigung
    • ordentliche Kündigung
    • fristlose Kündigung
    • Eigenbedarfskündigung
    • Räumungsklage
  • Mieterhöhung
    • Vergleichsmiete
    • Modernisierung
  • Mietmängel
    • Minderfläche
    • Schimmel und anderer Befall
  • Betriebskosten
    • Betriebskostenabrechnung
    • Nebenkostenvorauszahlung

Zu diesen und allen weiteren Fragen des Miet- und Pachtrechts berate ich Sie gerne.