Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Pantke Sie sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite in allen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts. Als professioneller und umfassender Ratgeber berät die Rechtsanwaltskanzlei Pantke Sie bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungs- und Teilzeitregelungen, Problemen des Mutterschutzes sowie bei allen anderen Fragen des Individualarbeitsrechts. Sprechen Sie uns bei individuellen Problem- und Fragestellungen gerne an.

Die Rechtsanwaltskanzlei Pantke vertritt Ihre Standpunkte sowohl im Individualarbeitsrecht als auch dem kollektiven Arbeitsrecht. Im Bereich des Individualarbeitsrechts befassen wir uns mit den von Ihnen erstellten Arbeitsverträgen und vorhandenen Arbeitsverhältnissen allgemein. Innerbetriebliche Problemfälle bedürfen einer sensitiven Auseinandersetzung, die wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung und Gespür bieten.

Wir – die Rechtsanwaltskanzlei Pantke – vertreten im Arbeitsrecht sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite in allen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts. In der Rechtsanwaltskanzlei Pantke finden Sie einen professionellen Ratgeber bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungs- und Teilzeitregelungen, Problemen des Mutterschutzes sowie bei allen anderen Fragen des Individualarbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht ist unterteilt in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht:

Im Individualarbeitsrecht können sich folgende Problemfelder ergeben:

  • fehlerhafter Arbeitsvertrag
  • Vertragsfreiheit im Arbeitsvertragsrecht
  • Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses
  • Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung
  • Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der Dienstleistung
  • Pflicht zur Zahlung des Lohnes
  • Nebenpflichten der Parteien des Arbeitsvertrages
  • Urlaub zur Erholung
  • innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Lehre vom Betriebsrisiko und Wirtschaftsrisiko
  • „Lohn ohne Arbeit“
  • Unmöglichkeit der Arbeitsleistung, die der Arbeitgeber zu vertreten hat
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Kündigung: ordentliche und außerordentliche
  • Änderungskündigung
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Nachschieben von Kündigungsgründen; Anhörung des Betriebsrats
  • Kündigungsschutzklage
  • befristete Arbeitsverhältnisse
  • Zeugniserteilung
  • Berufsausbildung
  • Wechsel des Betriebsinhabers

Im kollektiven Arbeitsrecht können sich folgende Problemfelder ergeben:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Koalitions- und Tarifvertragsrecht
  • Arbeitskampfrecht

Bei diesen und allen weiteren Problemen des Arbeitsrechts unterstütze ich Sie gerne.