Im Zivilrecht hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Pantke gerne bei allen Problem- und Fragestellungen, die sich für Sie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts ergeben können.

Hierzu zählen beispielsweise folgende Problemfelder:

  • Personen, Sachen und Tiere
  • Rechtsgeschäfte
  • Fristen, Termine und Verjährung
  • Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung und Selbsthilfe
  • Sicherheitsleistung
  • Inhalt der Schuldverhältnisse
  • Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Schuldverhältnisse aus Verträgen
  • Erlöschen der Schuldverhältnisse
  • Übertragung einer Forderung
  • Schuldübernahme
  • Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
  • einzelne Schuldverhältnisse (Kauf, Tausch, Teilzeit-Wohnrechteverträge, Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, Schenkung, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe, Sachdarlehensvertrag, Dienstvertrag Werkvertrag und ähnliche Verträge, Maklervertrag, Auslobung, Auftrag und Geschäftsbesorgung, Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, Verwahrung, Einbringung von Sachen bei Gastwirten, Gesellschaft, Gemeinschaft, Leibrente, Unvollkommene Verbindlichkeiten, Bürgschaft, Vergleich, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis, Anweisung, Schuldverschreibung auf den Inhaber, Vorlegung von Sachen, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen)
  • Besitz
  • allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
  • Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Vorkaufsrecht
  • Reallasten
  • Hypothek
  • Grundschuld
  • Rentenschuld
  • Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten

Sollte Ihr Problem nicht bereits aufgeführt sein, sprechen Sie uns gerne an. Die Rechtsanwaltskanzlei Pantke steht Ihnen auch bei allen weiteren zivilrechtlichen Problemen mit Fachkompetenz zur Seite.